28. April 2026
#nachrichten

Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihr Fahrzeugzug (PKW + Anhänger) mehr als 3,5 Tonnen wiegt, ist die Nutzung bestimmter mautpflichtiger Straßen mit der Verpflichtung verbunden, die Fahrt im e-TOLL-System abzurechnen.
Überprüfen Sie vor Ihrer Reise an den Maifeiertagen, ob Ihre Fahrt in e-TOLL gebührenpflichtig ist.
Kraftfahrzeuge, Motorräder und Fahrzeugzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen sind nicht verpflichtet, das e-TOLL-System zu nutzen und über dieses Mautgebühren zu entrichten. Wenn das Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs oder Fahrzeugzugs (PKW + Anhänger) jedoch 3,5 Tonnen übersteigt, gilt es als schweres Fahrzeug. Denken Sie daher daran, die elektronische Mautgebühr im e-TOLL-System zu entrichten.
Wählen Sie die Art der Übermittlung der Standortdaten (z. B. die mobile e-TOLL PL-Anwendung oder eine OBU-Bordeinheit bzw. externes Ortungsgerät) aus.
Eröffnen Sie ein Konto im e-TOLL-System.
Vergewissern Sie sich, dass das Guthaben auf Ihrem Konto für die Bezahlung der Fahrt ausreicht. Sollten Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, laden Sie bitte Ihr Konto auf.
Sie können auch den Rechner von e-TOLL nutzen, um die Fahrstrecke und die voraussichtlichen Kosten im Voraus zu prüfen.
Link zum Rechner: https://etoll.gov.pl/de/rechner-fuer-das-mautpflichtige-strassennetz/
Straßenabschnitte, auf denen Mautgebühren anfallen: https://etoll.gov.pl/de/e-toll-system/mautstrassennetz/